Vor dem Erbfall
Bei der Planung Ihres Nachlasses berate ich Sie zum Vorgehen und stelle die Wirksamkeit Ihres Testaments oder Erbvertrags sicher.

Eine frühzeitige und sorgfältige Nachlassplanung hilft, Unsicherheiten zu vermeiden und Konflikte im Erbfall zu reduzieren.
Ich berate Sie zu Fragen des Pflichtteils, entwerfe und prüfe Testamente und stehe Ihnen bei Streitigkeiten rund um das Erbe mit Rat und Tat zur Seite.
Rufen Sie mich gerne an, um einen Termin zu vereinbaren.
Eine frühzeitige und sorgfältige Nachlassplanung hilft, Unsicherheiten zu vermeiden und Konflikte im Erbfall zu reduzieren.
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Eine frühzeitige und sorgfältige Nachlassplanung hilft, Unsicherheiten zu vermeiden und Konflikte im Erbfall zu reduzieren.
Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei:
Testamenten und Nachfolgeplanung
Pflichtteilsansprüchen
Streitigkeiten zwischen Erben und Erbengemeinschaften
Mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht stehe ich Ihnen persönlich und zuverlässig zur Seite.
Rufen Sie mich gerne an, um einen Termin zu vereinbaren.
Eine frühzeitige und sorgfältige Nachlassplanung hilft, Unsicherheiten zu vermeiden und Konflikte im Erbfall zu reduzieren.
Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei:
Testamenten und Nachfolgeplanung
Pflichtteilsansprüchen
Streitigkeiten zwischen Erben und Erbengemeinschaften
Mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht stehe ich Ihnen persönlich und zuverlässig zur Seite.
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Bei der Planung Ihres Nachlasses berate ich Sie zum Vorgehen und stelle die Wirksamkeit Ihres Testaments oder Erbvertrags sicher.
Im Todesfall berate ich Sie bezüglich der Vollstreckung eines Testaments und vertrete im Streitfall Ihre Interessen.
Als Fachanwalt für Erbrecht berate und vertrete ich Mandanten seit vielen Jahren in der Nachlassplanung sowie bei der Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche. Ergänzend verfüge ich über weitere fachliche Spezialisierungen im Familienrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Ich lege Wert darauf, nicht nur die erbrechtlichen Fragestellungen zu betrachten, sondern auch wirtschaftliche, steuerliche und familiäre Zusammenhänge in die Beratung einzubeziehen. So entstehen Lösungen, die rechtlich tragfähig und praktisch umsetzbar sind.
Neben meiner Qualifikation als Fachanwalt für Erbrecht verfüge ich auch über die Fachanwaltstitel für Familienrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Gerade im Erbrecht ergeben sich häufig Berührungspunkte zu diesen Rechtsgebieten, etwa bei Unternehmensnachfolgen, Vermögensübertragungen oder familienrechtlichen Gestaltungen. Ergänzend bin ich zertifizierter Testamentsvollstrecker und seit vielen Jahren als Fachautor im Erbrecht tätig. Diese Erfahrung fließt unmittelbar in meine Beratung ein.
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
Oliver Ridder
Als Fachanwalt für Erbrecht berate und vertrete ich Mandanten seit vielen Jahren in der Nachlassplanung sowie bei der Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche. Ergänzend verfüge ich über weitere fachliche Spezialisierungen im Familienrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Ich lege Wert darauf, nicht nur die erbrechtlichen Fragestellungen zu betrachten, sondern auch wirtschaftliche, steuerliche und familiäre Zusammenhänge in die Beratung einzubeziehen. So entstehen Lösungen, die rechtlich tragfähig und praktisch umsetzbar sind.
Neben meiner Qualifikation als Fachanwalt für Erbrecht verfüge ich auch über die Fachanwaltstitel für Familienrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Gerade im Erbrecht ergeben sich häufig Berührungspunkte zu diesen Rechtsgebieten, etwa bei Unternehmensnachfolgen, Vermögensübertragungen oder familienrechtlichen Gestaltungen. Ergänzend bin ich zertifizierter Testamentsvollstrecker und seit vielen Jahren als Fachautor im Erbrecht tätig. Diese Erfahrung fließt unmittelbar in meine Beratung ein.